Kontakt
Um logopädische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Verordnungsschein mit Diagnose und Therapiezeitangabe ihres Arztes. Die Bewilligungspflicht ist aktuell bei Patienten der ÖGK und BVAEB ausgesetzt.
Patienten der KFA und SVS benötigen ab der 2. Sitzung eine chefärztliche Bewilligung.
Als Kassenlogopädin verrechne ich direkt mit der ÖGK, der BVAEB sowie der KFA. Es entstehen ihnen keine Kosten.
Für Klienten anderer Krankenkassen arbeite ich als Wahllogopädin. Die Kosten der Therapie werden von den Kassen zwischen 60-70 Prozent refundiert-Privatkassen refundieren bis zu 100 Prozent.
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefon
Standorte
Stockerauerstr. 19/9, 1. Stock
2100 Korneuburg
Meisenweg 2, 2003 Wiesen bei Stockerau (barrierefreie Behandlung möglich)